Kontakt und Terminbuchung

Bitte buchen Sie Ihren Wunschtermin in wenigen Schritten direkt online:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr 17:00 Uhr

Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

 

Für Rezeptanforderungen oder andere Anliegen senden Sie bitte eine E-Mail .

Gem. EU-Datenschutzgrundverordnung sind wir angehalten Sie darüber aufzuklären, dass die übermittelten Daten allein zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben, verarbeitet und genutzt  werden. Eine Weitergabe an dritte Personen erfolgt nicht. Die Übermittlung der E-Mail erfolgt per Internet und ist unverschlüsselt. Von der Angabe persönlicher oder medizinischer Daten bitten wir daher im Sinne des Datenschutzes abzusehen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.

Aus berufsrechtlichen Gründen dürfen per E-Mail vor einem persönlichen Erstkontakt zudem keine medizinischen Sachfragen geklärt werden. Wir bitten auch hierfür um Verständnis.

 

Telefonisch erreichen Sie uns unter:

0911/528 55 44 0

 

 

Abrechnung und Kosten

Privat versicherte Patienten:

Die Rechnungslegung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung. Die Erstattung der ärztlichen Gebühren durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist für die angebotenen Therapieverfahren in der Regel problemlos.

Gesetzlich versicherte Patienten:

Gerne behandeln wir nach Prüfung der Indikation auch gesetzlich krankenversicherte Patienten als Selbstzahler. Eine direkte Abrechnung der privatärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch nicht möglich. Zudem ist vorher eine schriftliche Kosteninformation vorgeschrieben.

Bitte senden Sie bei einem Terminwunsch daher zunächst eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse, sowie einer kurzen Beschwerdeschilderung an: „info@dr-hormes.de„. Sie erhalten zeitnah weitere Informationen.

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, sich an den entstehenden Kosten bei osteopathischen Behandlungen zu beteiligen. Die erhaltene Rechnung kann dann eingereicht werden und wird ganz oder teilweise erstattet. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme möglich ist.